18.05.2012
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Asiatischer Laubholzbockkäfer:
Gefährlicher Baumschädling erstmals nachgewiesen

Bern, 22.09.2011 - Im Kanton Freiburg wurde erstmals in der Schweiz der Asiatische Laubholz-
bockkäfer nachgewiesen. Dieser eingeschleppte Käfer zerstört Laubhölzer und gilt gemäss Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schädling. Das Bundesamt für Umwelt BAFU koordiniert zusammen mit dem betroffenen Kanton die Bekämpfung dieses Insekts.

Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Asiatischer Laubholzbockkäfer (Puppenwiege)
Asiatischer Laubholzbockkäfer (Frassbild an Laubbäumen)

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist gemäss der vom Bundesrat er-
lassenen Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus. Seine Einschleppung und Ausbreitung ist in der ganzen Schweiz verbo-
ten. Grund: Der Käfer befällt gesunde Laubbäume. Bei starkem und wiederholtem Befall kann er sie in wenigen Jahren zum Absterben bringen. Befallene Bäume im Siedlungsgebiet können so zum Sicher-
heitsrisiko werden und müssen gefällt werden. Die Gefahr besteht, dass er auch im Wald grosse wirt-
schaftliche oder ökologische Schäden anrichtet. Ein Befall von landwirtschaftlichen Obstkulturen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verpackungsholz im Visier

Aufgrund der globalisierten Handelsströme gelangt der Asiatische Laubholzbockkäfer meistens in Verpackungsholz aus Ostasien nach Europa (z.B. in Paletten mit importierten Granitsteinen). Trotz Stichprobenkontrollen des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes an der Grenze wurden nun erstmals in der Schweiz zwei Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers gefunden. Ein Käfer wurde in einem Garten im Freiburger Sensebezirk von einer Privatperson entdeckt und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestimmt. Ein Mitarbeiter der WSL wies anschliessend an einer Hecke einen zweiten Käfer sowie Eiablagen nach.

Bislang liess sich nicht feststellen, wann und wie die Käfer in das Sensegebiet gelangten. Ebenso ist das Ausmass des Befalls noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Umwelt hat zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft - die beiden Ämter bilden zusammen den Eidgenössischen Pflanzen-
schutzdienst EPSD - die Behörden des Kantons Freiburg (Kantonaler Forstschutz und Pflanzen-
schutzdienst) informiert und mit der Durchführung von Massnahmen beauftragt. Zudem wurden die Behörden des benachbarten Kantons Bern informiert.

Massnahmen der Behörden

Vor Ort muss nun das Ausmass des Käferbefalls erhoben werden. Zu diesem Zweck bildet der Kanton zusammen mit dem Bund Personal aus, welches in den nächsten Wochen im Umkreis des Fundortes nach Spuren des Käfers suchen wird. Die lokale Bevölkerung wird direkt informiert. Sobald das Ausmass bekannt ist, entscheidet der EPSD zusammen mit dem Kanton, welche Bekämpfungs-
massnahmen angebracht sind. Das Bundesamt für Umwelt wird dann erneut informieren. Befallene Bäume müssen in jedem Fall gefällt und vernichtet werden. Im besten Fall lassen sich die Käfer so ausrotten. Ansonsten gilt es, den Schaden durch das Eindämmen dieser Art in Grenzen zu halten.

[Herausgeber und weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt]